Stellenmeldepflicht – Wer ist betroffen?

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Die Stellenmeldepflicht, die seit Juli 2018 in Kraft ist, wurde per 1. Januar 2021 nochmals erweitert. Wegen der deutlich angestiegenen Arbeitslosigkeit seit März 2020 wegen der Corona-Krise fallen unter die Berufsgruppen mit einer Arbeitslosenquote von 5% viele weitere Berufsarten, die neu seit 1. Januar 2021 meldepflichtig sind. Somit werden auch bisher nicht betroffene Branchen Stellen melden müssen, sonst drohen hohe Bussen.

Stellenmeldepflicht – Wer ist betroffen?

Prüfen Sie mit dem Check-up der Berufsarten 2021, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.

Mit der Stellenmeldepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Stellen in Berufszweigen mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden und das vorgegebene Prozedere einzuhalten, bevor eine Stelle nach der 5-tägigen Sperrfrist öffentlich ausgeschrieben und besetzt werden kann. Bei fahrlässigen Verstössen drohen Bussgelder von CHF 20‘000.-, bei vorsätzlichen Umgehungen sogar von bis zu CHF 40‘000.-!

Es lohnt sich also, die gesetzlichen Vorgaben bei Personalbedarf sorgfältig zu klären und sich genau zu informieren. Weitere Infos

Der Prozess in Kürze:

  1. Ist eine Stelle meldepflichtig, muss sie dem RAV gemeldet werden
  2. Das RAV macht innert 3 Tagen Kandidatenvorschläge
  3. Der Arbeitgeber muss Feedback geben, ob er die RAV-Kandidaten zum Interview eingeladen oder eingestellt hat.
  4. Erst nach einer 5-tägigen Sperrfrist darf die neu gemeldete Stelle öffentlich ausgeschrieben bzw. mit nicht vom RAV vorgeschlagenen Kandidaten besetzt werden

Ausnahmen (von der Meldepflicht nicht betroffen):

  • Eine Stelle wird mit einer Person besetzt, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet
  • Eine Stelle wird durch Angehörige eines Zeichnungsberechtigten des Unternehmens besetzt
  • Die Anstellung dauert maximal 14 Kalendertage
  • Der Arbeitgeber findet selbst beim RAV registrierte Stellensuchende

Zu kompliziert? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir treffen die nötigen Abklärungen und übernehmen für Sie auf Wunsch die Stellenmeldung inkl. Kontrolle, sowie den weiteren administrativen Arbeiten wie beispielsweise digitalisierter Archivierung und Feedback ans RAV. Und last but not least haben Sie über uns gute Chancen, dass wir über Kandidaten verfügen, die im Zwischenverdienst arbeiten und Sie somit nicht die Frist von 5 Tagen abwarten müssen, um die Stelle zu besetzen.

Melden Sie uns Ihre Vakanz, den Rest erledigen wir für Sie.

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