Stellenmeldepflicht – Wer ist betroffen?

Die Stellenmeldepflicht, die seit Juli 2018 in Kraft ist, wurde per 1. Januar 2021 nochmals erweitert. Wegen der deutlich angestiegenen Arbeitslosigkeit seit März 2020 wegen der Corona-Krise fallen unter die Berufsgruppen mit einer Arbeitslosenquote von 5% viele weitere Berufsarten, die neu seit 1. Januar 2021 meldepflichtig sind. Somit werden auch bisher nicht betroffene Branchen Stellen melden müssen, sonst drohen hohe Bussen.
Stellenmeldepflicht – Wer ist betroffen?
Prüfen Sie mit dem Check-up der Berufsarten 2021, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.
Mit der Stellenmeldepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Stellen in Berufszweigen mit mindestens 5% Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden und das vorgegebene Prozedere einzuhalten, bevor eine Stelle nach der 5-tägigen Sperrfrist öffentlich ausgeschrieben und besetzt werden kann. Bei fahrlässigen Verstössen drohen Bussgelder von CHF 20‘000.-, bei vorsätzlichen Umgehungen sogar von bis zu CHF 40‘000.-!
Es lohnt sich also, die gesetzlichen Vorgaben bei Personalbedarf sorgfältig zu klären und sich genau zu informieren. Weitere Infos
Der Prozess in Kürze:
- Ist eine Stelle meldepflichtig, muss sie dem RAV gemeldet werden
- Das RAV macht innert 3 Tagen Kandidatenvorschläge
- Der Arbeitgeber muss Feedback geben, ob er die RAV-Kandidaten zum Interview eingeladen oder eingestellt hat.
- Erst nach einer 5-tägigen Sperrfrist darf die neu gemeldete Stelle öffentlich ausgeschrieben bzw. mit nicht vom RAV vorgeschlagenen Kandidaten besetzt werden
Ausnahmen (von der Meldepflicht nicht betroffen):
- Eine Stelle wird mit einer Person besetzt, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet
- Eine Stelle wird durch Angehörige eines Zeichnungsberechtigten des Unternehmens besetzt
- Die Anstellung dauert maximal 14 Kalendertage
- Der Arbeitgeber findet selbst beim RAV registrierte Stellensuchende
Zu kompliziert? Wir helfen Ihnen gerne!
Wir treffen die nötigen Abklärungen und übernehmen für Sie auf Wunsch die Stellenmeldung inkl. Kontrolle, sowie den weiteren administrativen Arbeiten wie beispielsweise digitalisierter Archivierung und Feedback ans RAV. Und last but not least haben Sie über uns gute Chancen, dass wir über Kandidaten verfügen, die im Zwischenverdienst arbeiten und Sie somit nicht die Frist von 5 Tagen abwarten müssen, um die Stelle zu besetzen.
Melden Sie uns Ihre Vakanz, den Rest erledigen wir für Sie.
Das könnte Sie auch interessieren
Was gehört in einen guten Lebenslauf?
Der Lebenslauf ist der erste Eindruck bei einer Bewerbung, den oft wird dieser noch vor dem Bewerbungsschreiben angeschaut. Doch was gehört in einen überzeugenden Lebenslauf der sich von anderen Mitbewerber:innen abhebt?Gutes bleibt erhalten, Neues kommt hinzu.
Mit dem kommenden Jahre 2022 wird für die ibt Personal AG eine neue Ära beginnen. Christoph Schaufelberger sowie Roberto Dominguez werden im Sinne unserer Nachfolgelösung die ibt Personal per Ende des laufenden Jahres verlassen. Eine Trennung von langjährigen Geschäftspartnern ist nie leicht, obgleich die tiefe Freundschaft bestehen bleibt.IT Dienstleistungen
Als IT Personaldienstleister beraten wir Sie umfassend und finden für Sie den passenden Kandidaten oder die passende Kandidatin, bzw. die passende Stelle, wenn Sie im IT-Bereich eine neue Herausforderung suchen.Arbeiten in der Schweiz
Wir beraten Sie bei Fragen rund um Arbeit, Recht und Sicherheit. Und wir kümmern uns um die nötigen Bewilligungen und unterstützen Sie bei der Suche nach einer Unterkunft in der Nähe ihres neuen Arbeitsortes.Empfehlen Sie uns weiter – Ihr Einsatz wird belohnt
Für eine Empfehlung, bei dem ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin durch Sie bei uns einen Einsatz beginnt und mehr als 540 Stunden (ca. 3 Monate) arbeitet, erhalten Sie CHF 300.- Vermittlungsprovision.Die berühmte letzte Frage
Die berühmte letzte Frage. Sie ist oft die schwierigste – zumindest im Bewerbungsgespräch. «Wenn Sie noch Fragen haben, ist jetzt Zeit dafür!» Der Interviewer im Bewerbungsgespräch verlangt, dass Sie nun seine Rolle einnehmen und ihm Fragen stellen.Tipps für Ihr Vorstellungsgespräch
Herzliche Gratulation! Die Einladung zum Vorstellungsgespräch signalisiert Interesse an Ihrer Person. Sie begeben sich in eine Verhandlungssituation mit offenem Ausgang, deshalb lohnt sich eine gründliche Vorbereitung. Glauben Sie an Ihre Chance und verhalten Sie sich entsprechend.