Vakanz aufgeben

Einfach das untenstehende Formular ausfüllen, Stelleninserat anfügen und absenden.

Ist eine Stelle meldepflichtig, muss sie dem RAV gemeldet werden.

Stellenmeldepflicht – Wer ist betroffen?

Die Stellenmeldepflicht, die seit Juli 2018 in Kraft ist, wurde per 1. Januar 2021 nochmals erweitert. Wegen der deutlich angestiegenen Arbeitslosigkeit seit März 2020 wegen der Corona-Krise fallen unter die Berufsgruppen mit einer Arbeitslosenquote von 5% viele weitere Berufsarten, die neu seit 1. Januar 2021 meldepflichtig sind.

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